Der Rhönkaninchenklub Schweiz führt während jeder Ausstellungssaison eine Schweizerische Klubausstellung durch. Diese wird an eine organisierende Sektion, einen Klub oder einen Regionalverband zur Durchführung vergeben. Die Vergabe liegt im Kompetenzbereich des Vorstandes. Nach Möglichkeit soll die Klubausstellung abwechselnd in allen Regionen der Schweiz durchgeführt werden.
Das vorliegende Ausstellungsreglement ist von allen Ausstellern sowie der durchführenden Organisation zu akzeptieren. Für alle in diesem Reglement nicht erwähnten Bestimmungen gelten die übergeordneten Reglemente von Rassekaninchen Schweiz.
1. Aussteller | Ausstellberechtigt sind alle Mitglieder des Rhönkaninchenklubs Schweiz | |
2. Bewertung | Erfolgt durch Experten von Rassekaninchen Schweiz hinterverschlossenen | |
Türen. Die Experten sowie der Expertenobmann werden vorgängig durch den Obmann des Rhönkaninchenklubs Schweiz vertraglich verpflichtet. Wenn möglich sollte einer der verpflichteten Experten für die Bewertung nach Europastandard berechtigt sein. | ||
3. Rassen |
Rhönkaninchen und alle weiteren Rassen mit dem Farbenschlag | |
rhönfarbig,welche im Schweizerischen Standard enthalten sind, können ausgestellt und bewertet werden. Europakaninchen mit rhönfarbigem Farbenschlag können immer ausgestellt werden. Diese Rassen werden aber nur dann bewertet, wenn ein Experte zur Verfügung steht, welcher für die Bewertung nach Europastandard berechtigt ist. Konnte ein solcher nicht verpflichtet werden, können die Tiere als Schautiere präsentiert werden. | ||
4. Kollektionen | In der Zusammensetzung 3.3, 2.4 oder 4.2 | |
5. Stämme | In der Zusammensetzung 1.2 | |
6. Einzeltiere | 1.0 oder 0.1 | |
7. Rangierung | Es werden pro Standardrasse folgende Sieger erkoren: | |
- Kollektionssieger (Punktedurchschnitt) - Stämmesieger (Punktedurchschnitt) - Rassensieger (Expertenteam) - Rassensiegerin (Expertenteam) |
||
Bei einer Bewertung von Europakaninchen wird ein Europa Siegertier über alle Rassen ermittelt (Experte Europastandard) |
||
Bei gleichen Kollektions-Punktedurchschnitten: 1. Das höher bewertete Streichtier 2. Der höher bewertete 1. Rammler 3. Die höher bewertete 1. Zibbe Ab 4. Rang: Gleicher Punktedurchschnitt = gleicher Rang |
||
Bei gleichen Stämme-Punktedurchschnitten: 1. Der höher bewertete Rammler 2. Die höher bewertete 1. Zibbe Ab 4. Rang: Gleicher Punktedurchschnitt = gleicher Rang |
||
8. Auszeichnung |
Jeder Aussteller erhält eine Auszeichnung unabhängig des Resultates. |
|
Die Kollektionssieger, Stämmesieger, Rassensieger und Rassensiegerinnen aller Standardrassen sowie das Europa-Siegertier erhalten eine Spezialauszeichnung. |
||
9. Allgemeines |
Für angemeldete und nicht eingelieferte Tiere wird das Standgeld nicht zurück |
|
erstattet. |
||
Vom Schnupfen befallene Tiere werden auf Kosten des Ausstellers bei der Eintrittskontrolle zurückgewiesen. In einem solchen Fall werden sämtliche Tiere dieses Ausstellers von der Ausstellung verwiesen. Erkrankte Tiere während der Ausstellung werden unter Quarantäne gesetzt. Das Standgeld wird nicht zurück erstattet. | ||
Mit dem Anmeldeformular zur Klubausstellung wird ein Beiblatt zu diesem Ausstellungsreglement abgegeben, in welchem die weiteren Bestimmungen (Anmeldung, Standgeld, Einlieferung, Fütterung, etc.) der durchführenden Organisation enthalten sind. | ||
Embrach/Rhäzüns, |
||
August 2013 Samuel Herren, |
||
Obmann Jürg Odermatt, Präsident |
||
Dieses Ausstellungsreglement wurde an der Herbstversammlung vom 29. September 2013 in La Chaux-de-Fonds mit sofortigem Inkrafttreten genehmigt.